Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stornierung

Eine Annullierung Ihrer Zimmerreservierung ist bis 2 Wochen vor Anreisetermin kostenfrei möglich. Bei kürzerer Stornierungszeit behalten wir uns vor, 80% des Zimmerpreises zu berechnen, wenn es für diese Zeit nicht neu belegt werden kann. Das Gleiche gilt bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise. Es gelten die Bestimmungen des allgemeinen Gastaufnahmevertrags. Bitte geben Sie uns eine Spätanreise nach 18.00 Uhr bekannt.

Geltungsbereich:

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

Vertragsabschluss, -partner

  • Ein Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bestellt, zugesagt – nach der Bestellung bereitgestellt worden ist. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
  • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlungen

  • Das Hotel stellt dem Gast die bestellten Zimmer am Anreisetag spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine spätere Ankunftszeit verabredet wird, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • Der Gast hat sein Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr ordnungsgemäß zu räumen, soweit keine spätere Abreisezeit vereinbart ist. Bei verspäteter Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zusätzlich zu zahlen.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise 180 Tage, so hat das Hotel für den Fall des Nachweises von zwischenzeitlich erfolgten Preisänderungen der üblichen Hotelpreise Anspruch auf angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise.
  • Individualgast – Rechnungen sind bei Abreise bar, mit EC- Karte oder mit einer der nachfolgenden akzeptierten Kreditkarten zu zahlen: Euro – Card oder Visa – Card. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Deren Einzelheit zwischen Hotel und Gast direkt zu vereinbaren sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit den betreffenden Unternehmern ein Kredit – Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Gutschein Leistungen vom Hotel an den Gast direkt ist nicht möglich.
  • Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  • Beide Vertragspartner, Hotel und Gast, können den Gastaufnahmevertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
  • Ein wichtiger Grund liegt z.B. vorbei: höherer Gewalt, unzulässiger Untervermietung des Zimmers durch den Gast, Zahlungsverzug bei vereinbarter Vorauszahlungen trotz Nachfristsetzung mit Frist von 14 Tagen, wiederholten oder groben Verstoßes gegen die üblichen Anstandsregeln im Hotel.

Rücktritt des Hotels

  • Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Durch die kostenfreie Gestellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf Mängel des Platzes zurückgehen, hier jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 5000 € je Fahrzeug.

Haftung für eingebrachte Sachen

  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  • Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes innerhalb einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist nachgesandt. Danach werden zurückgelassene Gegenstände ohne Anspruch auf Ersatz beseitigt.
  • Sollten dem Hotel aus der Nichtentfernung eingebrachter Gegenstände Kosten durch Aufbewahrung oder Beseitigung entstehen, weil der Gast sie nicht rechtzeitig weggeschafft hat, so haftet dieser für die dem Hotel entstandenen Kosten.

Storno

  • Eine kostenfreie Stornierung durch den Gast ist nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung möglich.
  • Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, ist der Gast bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zum Tragen folgender Stornokosten verpflichtet, wobei in den Abzügen bereits die ersparten Aufwendungen des Hotels berücksichtigt sind:
    • Bis 14 Tage vor Anreise: Keine Stornokosten.
    • Weniger als 14 Tage vor Anreise und Nichterscheinen: 80 % Stornokosten.
  • Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeiten zu vergeben, um dem Gast Stornokosten zu vermeiden.

Haftung des Gastes für Schäden

  • Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden.
  • Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde.
  • Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.

Weckaufträge & Post- und Warensendungen

  • Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
  • Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post – und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen entsprechende Vergütung die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (Feldbergstr. 4,79868 Feldberg).
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht weiterhelfen, sind die Parteien dazu verpflichtet, eine dem ursprünglich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu treffen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels (Feldbergstr. 4, 79868 Feldberg)
  • Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht.

Feldberg, Januar 2023